Europawahl 09.06.2024

Briefwahlunterlagen können ab dem 13.05.2024 online beantragt werden:

Wahl- bzw. Abstimmungsschein beantragen

 

Allgemeine Informationen:

In der Zeit vom 06. bis 09. Juni 2024 werden in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments gewählt. In Deutschland erfolgt die Wahl am 09.06.2024. Insgesamt sind ca. 447 Mio. EU-Bürger/innen bei dieser Wahl wahlberechtigt. Von den 751 Sitzen im Europaparlament entfallen auf Deutschland, als einwohnerstärkster Mitgliedstaat, 96 Sitze.

Wahlrechtsgrundsätze:

Gewählt wird nach den üblichen Wahlrechtsgrundsätzen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl.

Wahlsystem:

Die Europawahl erfolgt als Listenwahl nach dem Verhältniswahlrecht.

Stimmen:

Jede/r Wahlberechtigte hat bei der Europawahl eine Stimme.

Wahlgebiet:

Das Wahlgebiet der Europawahl definiert sich in jedem Land der Europäischen Union nach nationalem Recht. Somit ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das Wahlgebiet für die Europawahl in Deutschland. Das Wahlgebiet wird durch die Gemeindebehörden in Wahlbezirke unterteilt. In der Stadt Altena (Westf.) wurden 16 Wahlbezirke mit 16 Wahllokalen eingerichtet.

Wahlberechtigung für Deutsche:

Wahlberechtigt sind alle Deutsche im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetzes, die am Wahltage

  • das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten (Stichtag 09.März 2024)in der Bundesrepublik Deutschland oder
  • in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht nach § 6a Abs. 1 EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigung für Unionsbürger:

Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltage

  • das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder
  • in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht nach § 6a Abs. 2 EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Um an der Wahl in der Stadt Altena (Westf.) teilzunehmen, müssen die Unionsbürger einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Alle Unionsbürger, die in Altena wohnen, aber bisher für die Europawahl nicht im Wählerverzeichnis stehen, werden rechtzeitig vor der Wahl über die Modalitäten für eine Teilnahme an der Wahl informiert.

Wahlberechtigt sind auch diejenigen Deutschen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie nicht nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder aus anderen Gründen persönlich oder unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Wählerverzeichnis:

Alle Wahlberechtigten im Gemeindegebiet werden am 14.04.2019 von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Altena (Westf.) eingetragen. Über Ihre Eintragung werden Sie spätestens bis zum 11.05.2024 durch Übersendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Zur Überprüfung der Wahlberechtigung liegt das Wählerverzeichnis in der Zeit vom 22.05.2024 bis zum 25.05.2024 im Wahlbüro der Stadt Altena (Westf.) zur Einsicht bereit.

Weitere Informationen zur Europawahl finden Sie hier. 
www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html

Ansprechpartnerinnen: 

wahlamt@altena.de

 

Frau Zlatina

02352/209 – 246

e.zlatina@altena.de

Zimmer 13

Lüdenscheider Straße 22

 

Frau Klimke-Merten

02352/209 – 215

a.klimke-merten@altena.de

Zimmer 14

Lüdenscheider Straße 22

 

Öffnungszeiten:

Montag-Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Montag-Donnerstag: 14:00 bis 15:30 Uhr

Es werden weiterhin noch freiwillige Wahlhelfer gesucht.

 

© Copyright. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.