Zahlungsverkehr

Da unsere reguläre E-Mailkommunikation wieder hergestellt ist, bitten wir Sie darum, uns Rechnungen auf folgenden Wegen zukommen zu lassen:

Mail:
rechnungen-stadt@altena.de

oder alternativ per Post:

Stadt Altena (Westf.)
Lüdenscheider Straße 22
58762 Altena

 

Wir weisen darauf hin, dass es derzeit zu erheblichen Verzögerungen bei der Auszahlung von offenen Rechnungen kommt. Wir bitten Sie daher um ein wenig Geduld. Wir werden Sie über die weitere Vorgehensweise fortlaufend informieren, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.

 

Hinweise zu den Zahlungsterminen bei Lastschriften

Infolge des Cyberangriffs im Oktober 2023 auf den kommunalen IT-Dienstleister Südwestfalen-IT in Hemer und Siegen war die Stadt Altena (Westf.) nicht in der Lage, Lastschriften einzuziehen. Das betrifft insbesondere die Grundbesitzabgaben, die kommunalen Steuern und weitere Beiträge, die mit Lastschriften eingezogen werden, wenn die Bürger/-innen ein entsprechendes Mandat erteilt haben. Für alle anderen Zahlungspflichten, die per Dauerauftrag oder Einzelüberweisung zahlen, gelten die üblichen Fälligkeitstermine.

Der letzte Haupthebetermin für Grundbesitzabgaben vom 15. November 2023 wird nunmehr am 15. Februar 2024 nachgeholt. Der noch bevorstehende Haupthebetermin vom 15. Februar 2024 wird am 15. April 2024 nachgeholt. Grund hierfür ist, dass die Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2024 Anfang März verschickt werden. Ende Februar muss der Rat noch die Gebührensätze für die Abfallentsorgung 2024 beschließen.

Der nächste übliche Fälligkeitstermin ist der 15. Mai 2024, an dem auch erstmals wieder regulär die Grundsteuer per Sepa-Lastschriftmandat von der Stadt eingezogen wird.

Am 15. Februar 2024 wird die am 15. November 2023 fällig gewesene Gewerbesteuer eingezogen, insoweit die Betriebe nicht der Aufforderung nachgekommen sind, ihre Beträge selbst zu überweisen. Zudem werden am 15. Februar 2024 die Beträge zum an diesem Tage üblichen Hebetermin eingezogen, ebenso wie die Hundesteuer.

Für die Beiträge gilt: Am 15. Februar 2024 werden die Kita-, OGS- und Tagespflegebeiträge abgebucht, die im November und Dezember 2023 fällig waren. Am 15. März 2024 werden diese Beiträge von den Eltern für insgesamt drei Monate abgebucht: Die Nachholung der Termine von Januar und Februar sowie die reguläre Abbuchung für März.

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